Ablauf der Schuldnerberatung

Ablauf der Schuldnerberatung

1. Beratungsgespräch (Erstgespräch)

Im ersten Beratungsgespräch wird eine Analyse des Schuldenproblems vorgenommen – Gerne in einem persönlichen Gespräch in der Kanzlei in Aachen, aber auch telefonisch oder per E-Mail. Sie erhalten vorab eine Liste von Unterlagen, die Sie nach Möglichkeit zum ersten Gespräch mitbringen sollen.

Diese erste Bestandsaufnahme stellt den zentralen Punkt der Schuldnerberatung dar. Nach der Aufnahme Ihrer persönlichen Daten und der Auswertung Ihrer Unterlagen beraten wir Sie auf der Grundlage Ihrer persönlichen und finanziellen Situation über die für Sie sinnvollen Optionen.

Wenn Sie uns mit einer Schuldenbereinigung beauftragen, übermitteln Sie einmalig die Unterlagen der Gläubiger an uns. Eine Beratung über noch offene Fragen, die für eine erfolgreiche Schulden- bereinigung beantwortet werden müssen, können Sie dann mit dem Rechtsanwalt persönlich besprechen, telefonisch oder per E-Mail.

2. Lösungsstrategie

Sobald die Analyse Ihrer Schulden stattgefunden hat, legen wir gemeinsames eine Lösungsstrategie fest. Da für den Fall eines gebotenen Verbraucherinsolvenzantrage eine ernsthaft versuchte Schuldenbereinigung zwingend vorgeschrieben ist, muss ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden. Bei der Erstellung dieses Plans sind viele Details zu bedenken und es ist äußerste Sorgfalt geboten. Ist in dem Plan etwas falsch oder unvollständig, geht dies zu Ihren Lasten.

Für einen juristischen Laien ist meist nicht erkennbar, ob die von einem seiner Gläubiger behauptete Forderung tatsächlich „rechtens“ ist, oder in welcher Höhe die Forderung tatsächlich besteht. Um die Berechtigung einer Forderung zu prüfen, sollte daher auf die professionelle Hilfe durch einen Anwalt zurückgegriffen werden.

3. Kontakt zu allen Gläubigern

Nachdem wir sämtliche für die Schuldnerberatung benötigten Informationen und Unterlagen von Ihnen erhalten haben, schreiben wir zunächst alle Ihre Gläubiger an und holen Nachweise über die geltend gemachten Forderungen ein, um uns eine Überblick über die tatsächliche Schuldensituation zu verschaffen. Auf die kostenlose Übersendung einer Forderungsaufstellung haben Schuldner einen gesetzlichen Anspruch.

Die Anschreiben an die Gläubiger werden rausgeschickt, sobald entweder Ihr Beratungshilfeschein im Original vorliegt, oder die erste Honorarrate bei uns eingegangen ist.

Unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse erstellen wir anschließend einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie und versuchen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erreichen, um Sie so von Ihren Schulden zu befreien.

Wir machen Ihren Gläubigern einen Vergleichsvorschlag, den wir vorher gemeinsam festgelegt haben. Dieser Vorschlag für einen Vergleich kann auch darin bestehen, den Gläubigern eventuell in der Zukunft anfallende pfändbare Einkommensanteile anzubieten (sog. „flexibler Nullplan“). Der Schuldenbereinigungsplan wird dann allen Gläubigern mit der Bitte zugestellt, diesem innerhalb von 4 Wochen zuzustimmen. Wenn Aussicht auf einen erfolgreichen Gläubigervergleich besteht, verhandeln wir mit den einzelnen Gläubigern, bis der Vergleich steht.

Sind die Gläubiger zu einem Gläubigervergleich bereit, schließen wir in Ihrem Namen eine Vergleichsvereinbarung ab. Halten Sie Ihren Teil der Vergleichsvereinbarung gegenüber Ihren Gläubigern ein, dann werden Sie schuldenfrei.

Ist ein Gläubigervergleich nicht möglich, prüfen wir ob ein gerichtlicher Zwangsvergleich zur Schuldbefreiung für Sie aussichtsreich sein könnte.

Wenn nicht alle Gläubiger diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, gilt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Um eine Privatinsolvenz beantragen zu können, benötigten Sie eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Diese Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus.

4. Insolvenzantrag

Ist ein außergerichtlicher Gläubigervergleich oder gerichtlicher Zwangsvergleich nicht möglich, bereiten wir für Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz und gegebenenfalls den Antrag auf Verfahrenskostenstundung vor.

Diese Anträge müssen nur noch von Ihnen unterschrieben und bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden.

Wenn Sie Fragen haben oder mehr erfahren wollen zur Schuldbefreiung durch Vergleich, gerichtlichen Zwangsver- gleich oder durch Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) nehmen Sie bitte einfach Kontakt zu uns auf.

Kurzfristige Termine ohne Wartezeit sind für uns kein Problem!

Nutzen Sie bitte dazu das Kontaktformular oder rufen Sie an. Selbstverständlich werden Sie vorab über die zu erwartenden Kosten der anwaltlichen Tätigkeit und vieles mehr informiert. Vereinbaren Sie einen Termin.