Inkassounternehmen
Inkassounternehmen werden immer mehr in Anspruch genommen. Bevor sich ein Inkassounternehmen bei Ihnen meldet, erhalten Sie in aller Regel erst einmal Mahnungen. Wenn Sie die Forderung des Unternehmens längere Zeit nicht begleichen können, wird die Forderung an ein Inkasso gegeben.
Jetzt möchte der Inkassodienst sich mit Ihnen „einvernehmlich einigen“. Das heißt, das Inkassounternehmen bietet Ihnen eine Ratenzahlung an. Im Zusammenhang mit einem Ratenzahlungsangebot versuchen Inkassounternehmen auch, Sie dazu zu bringen, ein für Sie äußerst unvorteilhaftes Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Im Umgang mit den Inkassounternehmen ist daher unbedingt darauf zu achten, dass man nicht unabsichtlich eine unberechtigte Forderung anerkennt. Dies ist schnell geschehen bei:
- Vereinbarung über eine Stundung der Gesamtforderung
- Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung auf die Gesamtforderung
- Beim Unterschreiben eines Schuldanerkenntnisses
- Bei Zahlung einer Rate auf die Gesamtforderung
Ratenzahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnisse sollten nur unterschrieben werden, wenn wirklich gar kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung besteht. Hier sollte man unbedingt auf rechtskundige Hilfe zurückgreifen.
Häufig beinhalten solche Schreiben auch Erklärungen, mit deren Unterschrift Sie eine Lohnabtretung anerkennen oder auf Rechtsmittel freiwillig verzichten. So eine Erklärung sollte man niemals unterschreiben!
Grundsätzlich haben Sie als Schuldner das Recht festzulegen, was von Ihren Schulden bezahlt werden soll (sog. Tilgungsbestimmung)! Insbesondere bei Ratenzahlungsvereinbarungen sollte man versuchen, mit den Inkassounternehmen eine „Forderungsfestschreibung“ und/oder einen teilweisen „Forderungsverzicht“ zu vereinbaren, da sonst der Schuldenberg mit jeder gesonderten Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung weiter wächst. Wenn Sie Zahlungen an ein Inkassounternehmen leisten, sollten Sie darauf bestehen, dass als erstes die Hauptforderung beglichen wird. Auf diese fallen nämlich Zinsen an und diese werden sonst wieder auf die Gesamtforderung aufgeschlagen.