Was bedeutet Schufa?
Ausgeschrieben heißt die Schufa: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung.
Ihr Geschäftszweck ist, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 100 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit.
Welche Daten speichert die Schufa?
Folgende Daten werden bei der Schufa gespeichert:
1. Kontaktdaten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
- aktuelle Anschrift, frühere Anschriften
2. Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
- Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
- Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
- ausgegebene Kreditkarten
- Einrichtung eines Telekommunikationskontos
- Kundenkonten des Handels, Versandhandels
3. Abweichendes Zahlungsverhalten:
- Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
- Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung
4. Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot
5. Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen:
- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
- Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
- Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
- Abweisung, Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
6. Anfragen
- Anfragen nach Branche
- Konditionsanfragen
Wann werden Schufa-Einträge wieder gelöscht?
Im Fall der positiven Erledigung offener Forderungen, Rückzahlung offener Kredite etc. werden die Daten im Allgemeinen nach drei Jahren zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres nach ihrer Verzeichnung gelöscht.
Nicht titulierte Forderungen, deren Betrag kleiner oder gleich 2.000,00 EUR ist und deren Meldung und Erledigung innerhalb von sechs Wochen geschieht, werden umgehend gelöscht.
Bei Minderjährigen werden Einträge direkt nach der Rückzahlung gelöscht. Das gilt für Kredite, nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte, titulierte Forderungen, Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sowie die eidesstattliche Versicherung können durch Mitteilung der Löschung beim Amtsgericht auch früher gelöscht werden (§ 915 ZPO).
Daten, die sich auf Giro- und Kreditkartenkonten sowie Handels- und Versandhandelskonten beziehen, werden nach Kontoauflösung gelöscht.
Schufa und Privatinsolvenzverfahren
Die Schufa entnimmt Informationen über eröffnete und beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Die Informationen werden von der Schufa unter dem Schufa-Profil des jeweiligen Verbrauchers gespeichert.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird spätestens zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens gelöscht.
Die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Jahresende aus dem Profil des jeweiligen Verbrauchers gelöscht.
Schufa und Regelinsolvenzverfahren
Beim Regelinsolvenzverfahren gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie beim Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei Regelinsolvenzen wird allerdings noch zusätzlich die Information über eine mögliche Ablehnung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gespeichert. Dies ist beim Privatinsolvenzverfahren nicht möglich.
Die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse wird taggenau nach 5 Jahren (wie beim Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte) gelöscht.