Der Weg in die Schuldenfalle

Der Weg in die Schuldenfalle

Was passiert, wenn man zahlungsunfähig ist und nicht mehr zahlt?

Wenn man seine Rechnungen nicht zahlt, dann kommen zunächst Mahnungen der Gläubiger. Hier fallen in der Regel nur geringe Mahngebühren an. Spätestens mit der Mahnung befindet sich ein Schuldner „in Verzug“. Das bedeutet, ab Eintritt des Verzugs ist der Schuldner zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet.

Verzugsschaden

Der Verzugsschaden besteht zum einen aus den auflaufenden Zinsen. Schlimmer jedoch wirken meistens die Kosten für Anwälte und Inkassounternehmen, die von den Gläubigern nach Eintritt des Verzugs beauftragt werden. Allein die Kosten der Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte können schnell den ursprünglichen Rechnungsbetrag übersteigen.

Tip: Wenn für Sie absehbar sein sollte, dass sich an Ihrer finanziellen Situation in der nächsten Zeit nichts ändert, sollten Sie die Forderungsinhaber über Ihre Zahlungsunfähigkeit informieren, bevor diese ein Inkassounternehmen beauftragen.

Schadensminderungspflicht

Gläubiger dürfen nämlich nicht ohne weiteres Kosten verursachen und in die Höhe treiben, um von ihren zahlungsunfähigen Schuldnern das Geld einzutreiben. Sollte trotzdem ein Inkassounternehmen beauftragt werden, müssen Sie diese Kosten nicht tragen! Man muss aber stets darauf achten, dass man die Mitteilung an den Forderungsinhaber auch beweisen kann (Zum Beispiel anhand von Zeugen oder Einschreiben mit Rückschein, E-Mail mit Lesebestätigung).

Schufa

Wenn man als Schuldner auch weiterhin keine Zahlungen leistet oder man seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt, können die Gläubiger einen Eintrag in die Schufa veranlassen.

Ein negativer Schufa-Eintrag hat zur Folge, dass man keinen seriösen Kredit mehr erhält. Käufe mit Ratenzahlung, ein Handyvertrag sind nicht mehr zu bekommen, da die Verkäufer vor Abschluss eines solchen Vertrags in aller Regel eine Auskunft bei der Schufa einholen. Es kann auch problematisch werden, eine neue Wohnung zu finden, da inzwischen viele Vermieter auf die Schufa zurückgreifen, um die Zahlungsfähigkeit Ihrer potentiellen Mieter zu überprüfen.

Banken, die Ihnen trotz negativen SCHUFA-Merkmalen noch Darlehen geben, lassen sich das Risiko gerne durch abnorm hohe Zinsen vergüten. Hier handelt es sich unserer Erfahrung nach vornehmlich um Banken aus Liechtenstein.

Tip: Sollte der Fall drohen, dass Ihre Bank ein Darlehen im Wege des Mahnverfahrens titulieren möchte, dann achten Sie darauf, ob im Mahnbescheid die vertraglichen Zinsen angegeben sind. Die vertraglichen sind in der Regel um ein vielfaches Höher als die gesetzlichen (Verzugs-)Zinsen. Nach Kündgung eines Darlehens hat die Bank jedoch nur noch Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen. Trotzdem versuchen es Banken immer wieder, die vertraglichen Zinsen zu titulieren.

Zwangsvollstreckungen

Der nächste Schritt, auf den man sich einstellen muss, sind Zwangsvollstreckungen. Für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungen) müssen die Forderungsinhaber aber erst einen gerichtlichen Titel erwirken. Dies geschieht in aller Regel über ein Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid). Die Kosten des Mahnverfahrens zählen ebenfalls zum Verzugsschaden.

Erst, wenn der Gläubiger einen gerichtlichen Titel hat, kann er den Gerichtsvollzieher zum Schuldner ins Haus schicken, um seine Forderung durch Pfändung eintreiben zu lassen.

Wird der Gerichtsvollzieher beauftragt und kann nichts pfänden, ist oft die Abgabe der Eidesstattlichen Vermögensauskunft damit verbunden. Aber auch hier aufpassen, der Gerichtsvollzieher darf nicht alles.

Wenn Sie „Probleme“ mit ungerechtfertigten Pfändungsmaßnahmen haben, beraten und vertreten wir Sie gerne.