Insolvenz und Auto
Was wird mit meinem Auto?
Grundsätzlich fällt das Auto des Schuldners in die Insolvenzmasse und ist zu verwerten.
Allerdings gilt etwas anderes, wenn das Auto für die Ausübung des Berufs benötigt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Arbeitsstelle (sei es die des Schuldners oder des Ehepartners) nicht zuverlässig mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Einen solchen Fall muss der Schuldner dem Treuhänder/Insolvenzverwalter nachweisen. Dazu muss er sich eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einholen.
Zudem besteht auch die Möglichkeit, das Auto aus der Insolvenzmasse heraus zu kaufen. Zur Preisbestimmung holt man am besten zwei (möglichst niedrige) Kaufangebote von Werkstätten ein, anstatt ein teures Wertgutachten erstellen zu lassen. Verwalter akzeptieren in aller Regel die vorgelegten Angebote der Werkstätten. Auf diese Weise kauft man sein eigenes Auto zurück.
Ferner ist es möglich, dass ein Freund des Schuldners das Auto kauft und den Schuldner damit fahren lässt. Der Schuldner darf die Kraftfahrzeugversicherung auf seinen Namen laufen lassen.
Kauf eines Autos während des Insolvenzverfahrens
Von der Anschaffung eines neuen (gebrauchten) Autos sollte man während des eigentlichen Insolvenzverfahrens ebenfalls absehen. Diese Anschaffung gilt als „Neuerwerb“ und kann von dem Insolvenzverwalter eingezogen und verwertet werden.
Ein neues Auto sollte daher erst in der Wohlverhaltensphase nach Ankündigung der Restschuldbefreiung und Beendigung des Insolvenzverfahrens angeschafft werden.
Was ist bei einem geleasten Fahrzeug zu beachten?
Nach Rückgabe des Fahrzeugs an die Leasingfirma, muss die Zulassungsstelle schnellstens darüber informiert werden. Andernfalls hat man als Schuldner die Kosten der behördlich angeordneten Zwangsstilllegung zu tragen.
Was ist bei einem über eine Bank finanzierten Fahrzeug zu beachten?
Ein von einer Bank finanziertes Auto ist der Bank zur Sicherung Ihrer Forderung übereignet. Das heißt, die Bank ist Eigentümer des finanzierten Autos. Steht nun eine außergerichtliche Schuldenbereinigung an, verlangen die Banken, dass das Auto an zur eigenen Verwertung an sie herausgegeben wird. Dazu haben die Banken auch einen Anspruch.
Es ist in diesem Fall ratsam mit der Bank einen freihändigen Verkauf des Autos zu vereinbaren. Dabei kann zum einen ein besserer Veräußerungserlös erzielt und zum anderen bei der Bank anfallende Verwertungskosten gespart werden.
Man kann aber auch einen Freund oder Bekannten fragen, ob er bei der Bank die Finanzierung übernimmt und einem das Fahrzeug zur Nutzung überlässt. Banken lassen sich in aller Regel auf eine solche Übernahme der Finanzierung ein.