Insolvenz und Arbeit

Insolvenz und Arbeit

Erfährt mein Arbeitgeber von meiner Insolvenz?

Weil der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag berechnet und direkt an den Treuhänder / Insolvenzverwalter abführen muss, wird sich der Treuhänder / Insolvenzverwalter mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Der Treuhänder / Insolvenzverwalter ist dazu verpflichtet.

Zudem besteht für jeden Arbeitgeber die Möglichkeit im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de Kenntnis vom Insolvenzverfahren seiner Mitarbeiter zu erlangen. Dort werden eröffnete Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht.

Der Arbeitgeber erfährt daher auf jeden Fall vom Insolvenzverfahren seiner Angestellten.

Kann mir wegen meiner Insolvenz gekündigt werden?

Ein Insolvenzverfahren ist kein Entlassungsgrund. Eventuelle „Lohnpfändungen“ durch den Treuhänder muss der Arbeitgeber dulden.

Es können jedoch Jobs problematisch sein, in denen man mit fremdem Geld in Kontakt kommt (zum Beispiel als Geldtransportfahrer in einem Sicherheitsunternehmen, Bankangestellter oder Kassierer).

Problematisch kann es auch sein, wenn sich der Schuldner noch in der Probezeit befindet.
Hinweis: Hier sollte dringend Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter genommen werden. Gute Verwalter zeigen in aller Regel Verständnis für die Situation und finden mit dem Schuldner eine vorübergehende Regelung zur Abführung des pfändbaren Einkommens bis die Probezeit überstanden ist.