Tipps und Hinweise

Pfändung

In der Bundesrepublik Deutschland richtet sich die Pfändung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Pfändung setzt im privaten Recht stets einen Vollstreckungstitel voraus, der dem Schuldner zugestellt werden muss.

Durch eine Pfändung soll ein Schuldner niemals seiner Lebensgrundlage beraubt werden. Im Deutschen Recht ist der Schuldner daher durch Pfändungsfreigrenzen und Pfändungsschutz von lebensnotwendigen Sachwerten insoweit geschützt, so dass ihm immer noch eine bescheidene Lebensführung möglich ist.

Pfändungstabelle

Aktuelle Pfändungstabelle, Geltung vom 01.07.2013-30.06.2015
Die Pfändungstabelle wird gemäß § 850c Abs. 2a ZPO alle 2 Jahre angepasst.

Die ab 1.7.2015 geltenden Beträge ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 14.04.2015.